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   VGH Bayern, 14.09.2022 - 3 CS 22.1637   

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VGH Bayern, 14.09.2022 - 3 CS 22.1637 (https://dejure.org/2022,26717)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.09.2022 - 3 CS 22.1637 (https://dejure.org/2022,26717)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. September 2022 - 3 CS 22.1637 (https://dejure.org/2022,26717)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBG Art. 6 Abs. 4; BeamtStG § 39; VwGO § 80 Abs. 5 VwGO
    Verbots des Führens der Dienstgeschäfte bei Zweifel an Dienstfähigkeit

  • rewis.io

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, Geschäftsleitender Beamter, Zweifel an Dienstfähigkeit, Verdacht auf Gefährdung des Dienstbetriebs

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 20.03.2017 - 3 ZB 16.921

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wegen Kollegendiebstahls bei der Polizei

    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2022 - 3 CS 22.1637
    Anders als bei der vorläufigen Dienstenthebung im Zusammenhang mit einem Disziplinarverfahren kommt es bei einem Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nach § 39 Satz 1 BeamtStG nicht auf ein vorwerfbares Fehlverhalten des Beamten an, sondern auf die objektive Gefährdung des Dienstes (BVerwG, B.v. 17.7.1979 - 1 WB 67.78 - juris Rn. 39; BayVGH, B.v. 20.3.2017 - 3 ZB 16.921 - juris Rn. 6; Kohde in v. Roetteken/Rothländer, BeamtStG, Stand: September 2022, § 39 Rn. 29).

    Ein solcher Verdacht ist für das Vorliegen eines zwingenden dienstlichen Grundes ausreichend (BayVGH, B.v. 20.3.2017 - 3 ZB 16.921 - juris Rn. 6; OVG NW, B.v. 25.3.2021 - 6 B 2055/20 - juris Rn. 21; Zängl in Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand: Mai 2022, § 39 BeamtStG Rn. 28).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2021 - 6 B 2055/20

    Suspendierung einer Polizeibeamtin wegen rechtsextremer Chatnachrichten

    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2022 - 3 CS 22.1637
    Ein solcher Verdacht ist für das Vorliegen eines zwingenden dienstlichen Grundes ausreichend (BayVGH, B.v. 20.3.2017 - 3 ZB 16.921 - juris Rn. 6; OVG NW, B.v. 25.3.2021 - 6 B 2055/20 - juris Rn. 21; Zängl in Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand: Mai 2022, § 39 BeamtStG Rn. 28).
  • OVG Niedersachsen, 20.04.2010 - 5 ME 282/09

    Verhältnismäßigkeit eines Lehrverbots eines Sportlehrers wegen des Verdachts

    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2022 - 3 CS 22.1637
    Dabei verkennt der Antragsteller jedoch, dass es entsprechend dem Zweck des Verbots genügt, wenn der zuständige Vorgesetzte auf Grund der vorliegenden Erkenntnisse zu der begründeten Überzeugung gelangt, dass dienstliche Gründe ein sofortiges Handeln erfordern und das Verbot der Ausübung des Dienstes nach § 39 Satz 1 BeamtStG als zwingend geboten erscheinen lassen (vgl. zu § 22 SG: BVerwG, B.v. 19.11.1998 - 1 WB 36.98 - juris Rn. 8; NdsOVG, B.v. 20.4.2010 - 5 ME 282/09 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 36.98

    Recht der Soldaten - Verbot der Dienstausübung und Uniformverbot lediglich bei

    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2022 - 3 CS 22.1637
    Dabei verkennt der Antragsteller jedoch, dass es entsprechend dem Zweck des Verbots genügt, wenn der zuständige Vorgesetzte auf Grund der vorliegenden Erkenntnisse zu der begründeten Überzeugung gelangt, dass dienstliche Gründe ein sofortiges Handeln erfordern und das Verbot der Ausübung des Dienstes nach § 39 Satz 1 BeamtStG als zwingend geboten erscheinen lassen (vgl. zu § 22 SG: BVerwG, B.v. 19.11.1998 - 1 WB 36.98 - juris Rn. 8; NdsOVG, B.v. 20.4.2010 - 5 ME 282/09 - juris Rn. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2015 - 6 A 1454/13

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verbots der Führung von Dienstgeschäften

    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2022 - 3 CS 22.1637
    Die zu befürchtenden Nachteile müssen so gewichtig sein, dass dem Dienstherrn die Führung der Dienstgeschäfte durch den Beamten bis zur abschließenden Klärung und Entscheidung nicht zugemutet werden kann (OVG NW, B.v. 30.7.2015 - 6 A 1454/13 - juris Rn. 7 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 17.07.1979 - 1 WB 67.78
    Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2022 - 3 CS 22.1637
    Anders als bei der vorläufigen Dienstenthebung im Zusammenhang mit einem Disziplinarverfahren kommt es bei einem Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nach § 39 Satz 1 BeamtStG nicht auf ein vorwerfbares Fehlverhalten des Beamten an, sondern auf die objektive Gefährdung des Dienstes (BVerwG, B.v. 17.7.1979 - 1 WB 67.78 - juris Rn. 39; BayVGH, B.v. 20.3.2017 - 3 ZB 16.921 - juris Rn. 6; Kohde in v. Roetteken/Rothländer, BeamtStG, Stand: September 2022, § 39 Rn. 29).
  • VG Bremen, 09.11.2022 - 6 V 1313/22

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

    Die zu befürchtenden Nachteile müssen so gewichtig sein, dass dem Dienstherrn die Führung der Dienstgeschäfte durch den Beamten bis zur abschließenden Klärung und Entscheidung nicht zugemutet werden kann (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14.09.2022 - 3 CS 22.1637 -, juris Rn. 6 - 7, 0VG NW, Beschluss vom 30.07.2015 - 6 A 1454/13 - juris Rn. 7 ff. m.w.N.).

    Ein solcher Verdacht ist für das Vorliegen eines zwingenden dienstlichen Grundes ausreichend (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14.09.2022 - 3 CS 22.1637 -, juris Rn. 6 - 7 sowie Beschluss vom 20.03.2017 - 3 ZB 16.921 - juris Rn. 6; OVG NRW, Beschluss vom 25.03.2021 - 6 B 2055/20 - juris Rn. 21).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2024 - 4 S 53.23

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte: Beschwerde des Bezirksstadtrats Hönicke

    Bei diesem unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Anwendung der vollen gerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Oktober 2023 - OVG 4 S 21/22 - juris Rn. 14; VGH München, Beschluss vom 14. September 2022 - 3 CS 22.1637 - juris Rn. 6), ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Bezirksamtsmitglieder politische Selbstverwaltungsaufgaben erfüllen (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BAMG; vgl. auch Art. 66 Abs. 2 Satz 1 VvB, § 2 BezVwG und BVerfG, Beschluss vom 17. Oktober 1957 - 1 BvL 1/57 - juris Rn. 36 zum hauptamtlichen Bürgermeister).

    Anders als bei der vorläufigen Dienstenthebung im Zusammenhang mit einem Disziplinarverfahren kommt es bei einem Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nach § 39 Satz 1 BeamtStG nicht auf ein vorwerfbares Fehlverhalten des Beamten an, sondern auf die objektive Gefährdung des Dienstbetriebes (vgl. VGH München, Beschluss vom 14. September 2022 - 3 CS 22.1637 - juris Rn. 6; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Oktober 2023 - OVG 4 S 21/22 - juris Rn. 26).

  • VG Magdeburg, 15.02.2023 - 5 B 17/23

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte; zustimmendes Kommentierens eines

    Die zu befürchtenden Nachteile müssen so gewichtig sein, dass dem Dienstherrn die Führung der Dienstgeschäfte durch den Beamten bis zur abschließenden Klärung und Entscheidung nicht zugemutet werden kann (BayVGH, Beschluss vom 14. September 2022 - 3 CS 22.1637 -, juris, Rn. 6; OVG NRW, Beschluss vom 30. Juli 2015 - 6 A 1454/13 -, juris, Rn. 7 ff. m.w.N.).

    Ein solcher Verdacht ist für das Vorliegen eines zwingenden dienstlichen Grundes ausreichend (BayVGH, Beschluss vom 14. September 2022, a.a.O., Rn. 7).

  • VG Mainz, 20.12.2022 - 4 L 681/22

    Ausschluss eines Professors vom Hochschulbetrieb

    Insofern kommt es nämlich bei einem Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nach § 39 Satz 1 BeamtStG nicht auf ein vorwerfbares Fehlverhalten des Beamten an, sondern auf die objektive Gefährdung des Dienstes (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14. September 2022 - 3 CS 22.1637 -, juris Rn. 6; BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1979 - 1 WB 67.78 -, juris Rn. 39).
  • VG Magdeburg, 18.04.2023 - 5 A 220/22

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wegen Verdachts außerdienstlicher

    Die zu befürchtenden Nachteile müssen so gewichtig sein, dass dem Dienstherrn die Führung der Dienstgeschäfte durch den Beamten bis zur abschließenden Klärung und Entscheidung nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. BayVGH, Beschl. v. 14.09.2022 - 3 CS 22.1637 -, Rdnr. 6, juris).

    Der Verdacht des Vorliegens eines zwingenden dienstlichen Grundes reicht aus (vgl. BayVGH, Beschl. v. 14.09.2022 - 3 CS 22.1637 -, Rdnr. 6, juris).

  • VG München, 15.01.2024 - M 5 S 23.5783

    Beamter auf Probe, Entlassung, Charakterliche Nichteignung, Fortlaufender Umgang

    Damit ist ein eventueller Anhörungsmangel geheilt (Art. 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BayVwVfG; vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 14.9.2022 - 3 CS 22.1637 - juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 04.08.2023 - 2 B 86/23

    Beamter; Verbot der Führung der Dienstgeschäfte; Anhörung

    Dies entspricht der überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung, jedenfalls dann, wenn die Verbotsverfügung - wie hier - nicht im Vorfeld eines Disziplinarverfahrens erging (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 18. April 2017 - 9 B 54/16 -, juris Rn. 4; BayVGH, Beschl. v. 14. September 2022 - 3 CS 22.1637 -, juris Rn. 3; OVG NRW Beschl. v. 6 B 359/18 - juris, Rn. 9; zweifelnd: OVG Bremen, Beschl. v. 10. Mai - 2 B 298/22 -, juris Rn. 96; etwas andere Sachlage: Senatsbeschl. v. 29. Oktober - 2 D 113/09 -, juris).
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